Federal Cabinet approves permanent protection for parcel couriers
Das Bundeskabinett hat heute die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen. Damit wird das 2019 eingeführte und zunächst bis Ende 2025 befristete Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert. Diese Maßnahme ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche. Wirkung