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Die dem Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden (ECN) angehörigen Kartellbehörden haben heute eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin begrüßen sie den von der Europäischen Kommission erstellten Entwurf für „Leitlinien zur Anwendung des Artikels 102 AEUV auf Fälle von Behinderungsmissbräuchen“ und bewerten diese als wichtigen Schritt hin zu einer effektiveren Durchsetzung des Missbrauchsverbotes. Die vollständige Erklärung finden Sie

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Die dem Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden (ECN) angehörigen Kartellbehörden haben heute eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin begrüßen sie den von der Europäischen Kommission erstellten Entwurf für „Leitlinien zur Anwendung des Artikels 102 AEUV auf Fälle von Behinderungsmissbräuchen“ und bewerten diese als wichtigen Schritt hin zu einer effektiveren Durchsetzung des Missbrauchsverbotes. Die vollständige Erklärung finden Sie

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