Brief

"On "16/01/2025", the "Federal Network Agency for Electricity, Gas, Telecommunications, Post and Railway (Bundesnetzagentur)" issued an update regarding "Interim status of the future regulatory system for electricity distribution system operators as well as gas distribution and gas transmission system operators". The agency aims to strengthen support for netzbetreibers, simplify regulations, and promote energy transition competencies.

Zwi­schen­stand zum zu­künf­ti­gen Re­gu­lie­rungs­sys­tem für die Strom­ver­tei­ler­netz­be­trei­ber so­wie Gas­ver­tei­ler- und Gas­fern­lei­tungs­netz­be­trei­ber

Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 16.01.2025

Die Bundesnetzagentur hat heute einen umfassenden Zwischenstand zur Weiterentwicklung des künftigen Regulierungsrahmens für Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht.
"Die Netzbetreiber unternehmen erhebliche Anstrengungen und Investitionen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen. Wir wollen, dass die Regulierung schneller und einfacher wird. Wir schaffen attraktive und stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen der Netzbetreiber. Zugleich setzen wir Anreize, dass jeder investierte Euro bei den Netznutzern den größtmöglichen Nutzen bringt. Dazu stärken wir den Effizienzvergleich und setzen Anreize zur Förderung der Energiewendekompetenz. Mit dem Zwischenstand geben wir nach einem intensiven Jahr der Diskussion den Netzbetreibern Orientierung darüber, wie das Gesamtkonzept aussieht", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Netzausbau und Netzentgelte sind wichtige Faktoren für den Standort. Angesichts dieser Bedeutung muss die Transparenz im System erhöht werden. Mit unserem Paket stellen wir sicher, dass die Netzkosten nicht höher steigen als unbedingt notwendig."
Veröffentlicht werden jeweils Entwürfe der konkreten Regelungen der Festlegung für die Anreizregulierung und Kostenbestimmung, die die bisherigen Verordnungsregelungen ersetzen. Darüber hinaus werden die zentralen Erwägungen und Begründungen für diese Regelungen veröffentlicht. Für das weitere Verfahren zur Methode der Ermittlung der Kapitalkostensätze werden ein Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur veröffentlicht, für das Verfahren zu Methoden des Effizienzvergleichs ein Sachstandspapier.
Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess ist damit nicht abgeschlossen. Festlegungsentwürfe zu den Verfahren sollen im zweiten Quartal 2025 zur Konsultation gestellt werden.
Festlegungsverfahren RAMEN
Die Rahmenfestlegung setzt die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung der zulässigen Kosten. Darauf aufbauend werden in verschiedenen Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente methodisch ausgestaltet.
Neu ist die Länge der Regulierungsperiode von drei Jahren nach einer Übergangsperiode in der bekannten Länge von fünf Jahren. In der Übergangsperiode von fünf Jahren ist die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.
Wie auch in der bisherigen Regulierung wird es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Netzbetreiber geben. Mit Blick auf sehr kleine Netzbetreiber mit einem eigenen Kostenniveau bis 500.000 EUR soll zudem ein „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber“ ermöglicht werden.
Der Kapitalkostenabgleich soll in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Für den Gasbereich wird der Kapitalkostenabzug wegen der Sonderregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 jedoch jährlich neu bestimmt.
Der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile wird gegenüber dem heutigen Stand reduziert.
Auch zukünftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen.
Die Qualitätsregulierung soll auch in der zukünftigen Regulierung Anreize zum Erhalt der Versorgungsqualität setzen. Neu ist hierbei das Element der Energiewendekompetenz.
Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF
Für das Ausgangsniveau wird das Konzept der Kapitalerhaltungskonzeption geändert. Dabei soll lediglich die Realkapitalerhaltung zur Anwendung kommen. Ferner wird eine pauschalierte Bestimmung der Kapitalkosten (WACC) und eine pauschale Bestimmung des anerkennungsfähigen Umlaufvermögens eingeführt.
Die Gewerbesteuer wird nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin kalkulatorisch ermittelt.
Neben diesen Entwürfen veröffentlicht die Bundesnetzagentur außerdem die Sachstände zu Fachdiskussionen weiterer relevanter Bausteine des künftigen Systems.
Kapitalverzinsung/Effizienzvergleich
In Vorbereitung eines weiteren Austauschtermins zur Kapitalverzinsung werden heute das im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur dazu veröffentlicht.
Beim Effizienzvergleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem der Sachstand zu zentralen Fragen zusammengefasst wird. Vertieften fachlichen Diskussionsbedarf gibt es insbesondere noch zur Heterogenität der Netzbetreiber und zur angemessenen Berücksichtigung des vorausschauenden Netzausbaus.
Ausblick
Die Veröffentlichungen stellen den vorläufigen Abwägungsstand dar, wie er sich für die Bundesnetzagentur nach knapp einem Jahr eines ausführlichen Diskussions- und Erörterungsprozesses darstellt.
Mit der Veröffentlichung bekommt die Branche bereits jetzt die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Tenor und Erwägungen einzureichen. Die förmliche Konsultation fertiger Entwürfe wird im zweiten Quartal beginnen. Damit soll eine möglichst umfassende und transparente Einbeziehung der Branche sichergestellt werden.
Der Zeitplan für das Jahr 2025 wird bereits jetzt veröffentlicht, damit interessierte Akteure sich darauf einstellen können, welche Fachdiskussion wann geführt werden wird.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung außer Kraft treten werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen treten daher Festlegungen der Bundesnetzagentur. Die Behörde orientiert sich dabei stark an den Vorgaben des EU-Rechts. Sie erhält deutlich mehr Verantwortung, mit der sie gewissenhaft umgeht. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.
Die Unterlagen sind unter www.bundesnetzagentur.de/1044186 veröffentlicht.

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Purpose
The Bundesnetzagentur has published a comprehensive interim report on the development of the future regulatory framework for electricity distribution network operators, as well as gas distributors and gas pipeline network operators. The purpose of this report is to provide a detailed overview of the planned changes to the existing regulatory system, which aims to support the efforts of network operators in mastering the challenges of the energy transition.

Effects on Industry
The interim report outlines significant changes to the current regulatory framework, including a new length of three years for the regulatory period, compared to the previous five-year period. The report also proposes a simplified procedure for smaller network operators and introduces a “procedure for small-scale network operators” with an own cost level up to 500,000 EUR. Additionally, the report suggests reducing the catalogue of permanently non-influenceable costs by comparison to the current status. These changes are expected to have a substantial impact on the industry, particularly in terms of transparency and accountability.

Relevant Stakeholders
The interim report is relevant to all stakeholders involved in the energy sector, including network operators, gas distributors, and pipeline network operators. The changes proposed in the report will directly affect these entities, as they will need to adapt to the new regulatory framework. Furthermore, the report also concerns consumers, as it aims to ensure that network costs do not rise unnecessarily.

Next Steps
The next steps for stakeholders include submitting comments on the interim report and tenor by the Bundesnetzagentur within a specific timeframe. The formal consultation of final draft regulations will begin in the second quarter of 2025. This provides an opportunity for interested parties to participate in the discussion process and ensure their views are taken into account.

Any Other Relevant Information
The report is part of a broader effort by the Bundesnetzagentur to adapt its regulatory framework to the changing energy landscape. The agency aims to create a more efficient, transparent, and stable system that encourages network operators to invest in the necessary infrastructure for the energy transition. The publication of the interim report marks an important milestone in this process and sets the stage for further discussions and consultations with stakeholders.

The Bundesnetzagentur has also published separate documents on capitalization, efficiency comparison, and quality regulation, which are essential components of the new regulatory framework. These documents provide additional details on the planned changes and will be discussed further in the coming months.

In preparation for a future exchange meeting on capitalization, the Bundesnetzagentur has made available an expert opinion and its own evaluation. For efficiency comparison, the agency has published a paper summarizing the current state of affairs. However, there are still open questions regarding heterogeneity among network operators and the appropriate consideration of forward-looking network expansion.

The upcoming discussions will focus on these issues, aiming to create a comprehensive and well-structured regulatory framework that meets the demands of the energy transition while ensuring fair competition and efficient investment decisions for network operators.

Federal Network Agency for Electricity, Gas, Telecommunications, Post and Railway (Bundesnetzagentur)

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