Datum 19.01.2024
Aufgrund der vielen Nachfragen zur Einführung des E-Rezepts hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine Übersicht mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht.
Seit Beginn des Jahres werden verschreibungspflichtige Arzneimittel mittels E-Rezept zu verordnet. Die E-Rezepte können Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit einem Papierausdruck oder per E-Rezept-App (sogenannte gematik-App) einlösen. Das E-Rezept ist die erste medizinische Pflichtanwendung des deutschen Gesundheitsnetzes, der Telematikinfrastruktur (TI).
Den BfDI haben dazu eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Antworten auf Fragen mit Bezug zum Datenschutz, können Sie in unserem neuen FAQ zum E-Rezept nachlesen.